|
Fachgerechte Entsorgung ist aktiver Umweltschutz.
Damit Nachhaltigkeit kein leeres Wort bleibt.
Folgende Abfallarten können Sie auf unserem Abfallsammelplatz entsorgen:
- Möbelholz / Holz aus dem Innenbereich,
- Bauschutt, EAv Nummer 170 107: Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien
- Baustellenmischabfall / Müll, EAv Nummer 170 904: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen
- Baustoffe auf Gipsbasis, darunter fallen z.B. Ytong und Rigips
- Erde, z.B. Erdaushub bei Baumaßnahmen und Gartengestaltung
- Grünabfälle, z.B. Rasenschnitt, Heckenschnitt, Reisig aus dem Garten und der Landschaftspflege
- Reifen mit oder ohne Felgen
- Sperrmüll
- Schrott / Altmetall
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Altglas
- Kunststofftanks (Behälter muß vollständig entleert sein, maximale Kantenlänge 80 cm)
Asbesthaltige Baustoffe, Mineralwolle - ähnliche Dämmmaterialien und Holz mit schädlichen Verunreinigungen gehören zu den sogenannten Gefährlichen Abfällen.
Die Entsorgung dieser Abfälle unterliegt hohe Anforderungen an die technischen Anlagen, die angewendeten Verfahren und die Dokumentation über den Verbleib der gefährlichen Abfälle. Sie unterliegen der gesetzlichen Nachweispflicht.
Daher berechnen wir für die Annahme von Gefährlichen Abfällen eine Verwaltungskostenpauschale.
Holz mit schädlichen Verunreinigungen darf unverpackt angeliefert werden. Asbesthaltige Baustoffe, Mineralwolle und ähnliche Dämmmaterialien müssen zwingend verpackt bei uns angeliefert werden, damit Sie auf unserem Betriebsgelände angenommen werden können.
- Asbesthaltige
Abfälle wie z.B.
Eternitplatten dürfen von uns nur verpackt in spezielle Asbestsäcke angenommen
und entsorgt werden, die Säcke haben wir in drei Größen zur Abholung vorrätig,
je nachdem ob Sie Bruchstücke oder ganze Platten zu entsorgen haben.
- Mineralwolle und
ähnliche Dämmmaterialien. Hier genügt es, wenn Sie z.B. handelsübliche
reissfeste schwarze oder blaue Müllsäcke verwenden, Alternativ können Sie bei
uns sogenannte PE-Säcke erhalten (gelbe Säcke dürfen NICHT verwendet
werden).
- Holz mit schädlichen Verunreinigungen, hierzu
gehören alle holzschutzmittelbehandelten Sortimente und Hölzer mit sonstigen
schadstoffhaltigen Oberflächenbeschichtungen oder Anhaftungen: z.B. Bauhölzer
aus dem Aussenbereich, Konstruktionshölzer für tragende Teile, Abbruchhölzer,
Hölzer aus dem Garten- & Landschaftsbau, Gartenmöbel, Brandholz,
Holzfachwerk- und Dachsparren, Fenster und Außentüren.
Wir sind KEINE Ausgabestelle für Gelbe Säcke und dürfen Verpackungsmüll nicht kostenlos annehmen.
Zuständig für den Gelben Sack:
Duales System Deutschland AG Tel. 0
22 03 / 93 7-0
Vertragspartner der DSD AG im Wetteraukreis und zuständig für die Verteilung
und Abholung der Gelben Säcke: Fehr Umwelt Hessen GmbH & Co. KG in
Bad-Nauheim,
kostenlose Hotline 08 00/6 66 54
45.
|