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Unser Containerdienst umfasst die folgenden Dienstleistungen für Industrie, Handel, Gewerbe- und Privatkunden:
- Qualifizierte Beratung rund um die Entsorgung
- Containerstellung in verschiedenen Größen
- Verschiedene Containerarten für jeden Abfall
- Erstellung von Entsorgungsnachweisen und Abfallbilanzen
- Entsorgung und Transport von allen gängigen Abfällen
- Lieferung und Transport von Erden, Kompost, Rindenmulch, Schotter, Splitt, Lava und Biomasse
Kleine Containerkunde
Ein Absetzcontainer, auch Absetzmulde oder Mulde genannt, ist ein Behälter mit ebener Unterseite. Der Behälter wird seitlich mit vier Ketten befestigt und so von einem LKW aufgenommen. Der Vorteil zum Abrollcontainer ist einerseits der geringere Platzbedarf, andererseits kann dieser auch auf leicht unebenen Flächen abgestellt werden.
Diese Container führen wir in den folgenden Größen und Ausführungen:
- 6 cbm mit Türen
- 7 cbm mit Türen
- 7 cbm ohne Türen
- 7 cbm ohne Türen mit Deckel
- 10 cbm ohne Türen
- 10 cbm ohne Türen mit Deckel
Ein Abrollcontainer ist ein Container auf Rollen, dessen Unterrahmen genormt ist. Der Behälter besitzt auf der Rückseite Flügeltüren zum ebenerdigen Be- oder Ausladen. An der Vorderseite befindet sich ein Haken, über den der Abrollcontainer von einem LKW aufgenommen werden kann. Der Vorteil zum Absetzcontainer liegt im größeren Ladevolumen (z.B. für Grünschnitt) und im höheren
Zuladegewicht.
Diese Container führen wir in den Größen:
- 10 cbm mit Türen
- 20 cbm mit Türen
- 38 cbm mit Türen
Bitte
beachten Sie bei allen Containerarten und Transporten, dass der Auftraggeber
dafür Sorge zu tragen hat, dass die Zufahrtswege und der Aufstellplatz für die
Leistungserbringung ausreichend befestigt und befahrbar sind. Bei nicht
geeigneten Zufahrtswegen oder Aufstellplätzen sind unsere Mitarbeiter befugt
die Auftragserfüllung ablehnen.
Stellgenehmigungen für Container auf öffentlicher Straße
Wenn der Container außerhalb eines Privatgrundstücks auf öffentlicher Straße oder auf öffentlichem Grund aufgestellt werden soll, muss der Auftraggeber eine gesonderte Stellgenehmigung einholen. Diese ist bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhältlich. Der Auftraggeber muss diese selbständig erwerben und trägt die anfallenden Gebühren hierzu. Die Verkehrsvorschriften zu Absperrung und Beleuchtung sind einzuhalten und können bei den jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen erfragt werden.
Zuständige Ansprechpartner aus den umliegenden Gemeinden haben wir in der folgenden Übersicht für Sie alphabetisch aufgelistet:
Gemeinde Altenstadt: Frau Reich / Frau Schnellbach, Telefon (06047) 8000-91/-58
Stadt Büdingen: Herr Sebulke, Telefon (06042) 884-130
Stadt Florstadt: Herr Urban, Telefon (06035) 9699-22
Gemeinde Glauburg: Frau Wagner / Frau Ganka, Telefon (06041) 8268-19/-18
Gemeinde Hammersbach: Herr Heinz, Telefon (06185) 1800-10
Gemeinde Limeshain: Herr Lang, Telefon (06048) 9611-36
Stadt Ortenberg: Herr Neun, Telefon (06046) 8000-15
Sollen wir die Genehmigung für Sie einholen?
In einigen Gemeinden ist es möglich, dass wir im Namen des Auftraggebers die Genehmigung einholen können. Bitte kontaktieren Sie uns und wir werden die entsprechende Genehmigung in Ihrem Namen einholen, anfallende Gebühren sowie Verwaltungskosten stellen wir Ihnen unkompliziert mit dem Container in Rechnung.

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